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Preise und Schul-/ Gebührenordnung

 

Mit dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Falls nicht anders angegeben, sind die Preise monatlich pro Person bei wöchentlichem Unterricht.
Bei Rückfragen Tel.: 07121-3456675

 

Preisliste für das Schuljahr 10/11 Stand: September 2010

 UNTERRICHT

 PREIS

 ERMÄSSIGT

 Gesang

 60 min Einzel 105.-€
 45 min Einzel 84.-€ 75.-€
 30 min Einzel 65.-€ 60.-€
 60 min 2er-Gruppe             (pro Person)
95.-€ 85.-€
 45 min 2er-Gruppe             (pro Person)
70.-€ 63.-€
 30 min 2er-Gruppe 48.-€ 43.-€

 Schlagzeug

 60 min Einzel 105.- €
 45 min Einzel 84.- € 75.- €
 30 min Einzel 65.- € 60.- €

 Piano und Klavier

 60 min Einzel 105.-€
 45 min Einzel 84.-€ 75.-€
 30 min Einzel 65.-€ 60.-€

 Gitarre

 60 min Einzel 105.-€
 45 min Einzel 84.-€ 75.-€
 30 min Einzel 65.-€ 60.-€

 Gitarre Gruppenunterricht

 Monatlich                          (pro Person)
52.-€ 46.- €

 E-Gitarre und Bass

 60 min Einzel 105.-€
 45 min Einzel 84.-€ 75.-€
 30 min Einzel 65.-€ 60.-€

 Querflöte

 60 min Einzel 105.-€
 45 min Einzel 84.-€ 75.-€
 30 min Einzel 65.-€ 60.-€

 Violine

 60 min Einzel 105.-€
 45 min Einzel 84.-€ 75.-€
 30 min Einzel 65.-€ 60.-€

 Musikalische Früherziehung

 Monatlich 45 min 23.-€ 21.-€

 Musikgarten

 Monatlich 45 min 17.- €

 Band-Workshop

Je nach Aufwand und Dauer


Ermäßigungen für Schüler/Studenten und Pensionäre, sowie die zweite angemeldete Person einer Familie. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.


Schul- und Gebührenordnung

Allgemeines

Der/die Schüler/in verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig zu besuchen. Von dem/der Schüler/in versäumte Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig. Die Lehrer verpflichten sich, den Unterricht fachlich einwandfrei zu erteilen.

 

Änderungen

Änderungen der Adresse und Bankverbindungen sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Die Änderung der Gebühren werden mindestens 3 Monate vorher mitgeteilt.

 

Kündigung

Der Unterrichtsvertrag kann von den Beteiligten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Quartals gekündigt werden. In den ersten 2 Monaten ist eine Kündigung jederzeit möglich. Die Kündigung muss der Musikschule schriftlich vorliegen. Ausgenommen davon sind Teilnehmer der Workshops und Seminare, da sie den Kurs für die gesamte Zeit belegen.

 

Ferien

Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Musikschule. Ausnahmeregelungen gelten bei Absprache mit dem Lehrer, sowie bei Workshops und Seminaren.

 

Krankheit

Bei voraussichtlich längerer, nachweisbarer Erkrankung (ein Attest muss der Musikschule schriftlich eingereicht werden) kann die Unterrichtsgebühr auf Antrag auf die Dauer der Erkrankungszeit vertraglich ausgesetzt werden. Fallen auf Veranlassung des Lehrers (Krankheit) mehr als 2 Unterrichtstunden innerhalb eines Schuljahres aus, werden diese außerhalb des regelmäßigen Unterrichtplanes nachgeholt bzw. vergütet.

 

Unterrichtsgebühren

Die Unterrichtsgebühr entspricht einem Jahresentgelt und ist in monatlichen Beiträgen zu entrichten (auch in den Ferien). Aus finanztechnischen Gründen wird grundsätzlich per Lastschriftverfahren am Anfang des Monats abgebucht. Für Seminare oder Workshops sind einmalige Einzugsermächtigungen zu erteilen. Die Höhe richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten der Musikschule. Eine Preisänderung bleibt der Musikschule vorbehalten, wird jedoch mindestens 3 Monate im voraus bekannt gegeben.

 

Instrument

Bei Instrumentalkursen muss jeder Schüler über ein eigenes Übungsinstrument verfügen. Unterrichtsinstrumente können nur teilweise (Klavier- und Schlagzeugunterricht) von der Musikschule gestellt werden. Um Fehlkäufe zu vermeiden, steht die Schule gerne zu Beratungsgesprächen zur Verfügung.

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